Google Fonts und die DSGVO
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Die in vielen Themes und Plugins angebotene Funktion zur Einbindung von Google Fonts ist seit Einführung der DSGVO häufig diskutiert. Mit dem Urteil des LG München vom 20.01.2022 Az. 3 O 17493/20 gibt es mittlerweile Klarheit - die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Internetseite z.B. Google Fonts ist ohne eine Einwilligung des Nutzers datenschutzwidrig.
Aber nicht nur Google Fonts sind davon betroffen. Die Einbindung von Google Maps, Google reCAPTCHA und anderen Diensten sind nicht allein wegen der Verwendung von Tracking-Cookies ein Problem. Auch diese Dienste binden Google Schriften über die Google API ein.
Folge unserer Anleitung zum lokalen hosten von Schriften: